Liefer- und Verkaufsbedingungen

Schulte Gartentechnik

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I.) Übergabe bzw. Übernahme

  1. Der Ort der Übergabe bzw. Übernahme der Ware ist der Firmensitz des Verkäufers oder der Filiale im GHI-Park Seyring, Objekt W11, Brünner Straße 241-243, 2201 Gerasdorf bei Wien.
  2. Mit der Übernahme der Ware durch den Käufer, spätestens jedoch mit dem fruchtlosen Ablaufes des Liefertermins gehen Gefahr und Zufall auf den Käufer über.

II.) Kaufpreis

Zahlungen des Käufers werden zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen, wobei Verzugszinsen von 6 % pa. vereinbart sind, und zuletzt auf Kapital verrechnet.
Das Recht des Käufers, seine Kaufpreisschuld durch Aufrechnung von Gegenforderungen aufzugeben, wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht für den Fall der Zahlungsfähigkeit des Verkäufers, oder für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Käufers stehen, die gerichtlich festgestellt oder die vom Verkäufer anerkannt worden sind.

III.) Rücktritt vom Kaufvertrag aus Verschulden des Käufers

Tritt der Verkäufer aus Verschulden des Käufers (z.B.: nicht fristgerechte Zahlung des Kaufpreis) vom Vertrag zurück, so ist eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende, sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 10% des Kaufpreises vom Käufer zu zahlen.

IV.) Eigentumsvorbehalt

  1. Der Verkaufsgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises samt Nebenspesen im Eigentum des Verkäufers.
  2. Vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises ist es dem Käufer untersagt, die Ware zu verpfänden, sicherungsweise zu übereignen oder Dritten sonstige Rechte daran einzuräumen. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und andere die Rechtsstellung des Verkäufers beeinträchtigende Zugriffe Dritter auf die mit dem Eigentumsvorbehalt behaftete Ware hat der Käufer unverzüglich anzuzeigen. Der Käufer hat derartigen Maßnahmen unter Hinweis auf das Vorbehaltungseigentum sofort zu widersprechen.

V.) Gewährleistung

  1. Bei berechtigten Rügen von Mängeln innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist und Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen erfolgt nach Wahl des Verkäufers kostenlose Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden oder Ersatzlieferung in angemessener Frist. Ausgeschlossen ist der Ersatz für Folgeschäden, sonstige unmittelbare Schäden und Verluste oder entgangenem Gewinn aus mangelhafter, unterbliebener oder verspäteter Lieferung. Eine Haftung für Personenschäden sowie eventuelle Ersatzansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz werden durch die vorstehenden Bestimmungen nicht beschränkt. Auftretende Mängel sind – ohne, dass für Kunden, der Konsument im Sinne des KSchG ist, bei Unterlassung nachteilige Rechtsfolgen verbunden wären – möglichst bei Lieferung bzw. nach Sichtbarwerden bekannt zu geben.
  2. Wenn der Kunde Unternehmer im Sinne des KSchG ist, hat er die gelieferte Ware bzw. die erbrachte Leistung nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit, Richtigkeit und sonstige Mängelfreiheit zu überprüfen. Eventuelle Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch fünf Werktage nach Erhalt der Ware bzw. Leistung, bei sonstigem Verlust aller ihm aus bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbaren Mängeln zustehenden Ansprüche schriftlich zu rügen. Bei Unternehmen gilt der Gerichtssand
    1010 Wien.

VI.) Erweitertes Rücktrittsrecht für Verbraucher

  1. Ist der Käufer hinsichtlich des gegenständlichen Rechtsgeschäfts Verbraucher im Sinne der Bestimmungen des Konsumentschutzgesetzes, so kann er, falls die im Konsumentschutzgesetz bestimmten Voraussetzungen vorliegen, nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes von Vertrag zurücktreten.
  2. Die anzuwendenden Bestimmungen des Konsumentschutzgesetzes lauten:
    §3 KSchG
    1. Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung, weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räume noch einem von diesem dafür auf einer Messe oder Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seine, Vertragsantrag oder am Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen die Anschrift des Unternehmers sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages zu laufen. Handelt es sich nicht um ein Abzahlungsgeschäft (§16) und ist dem Verbraucher der Name und die Anschrift des Unternehmers bekannt gegeben worden, so erlischt das Rücktrittsrecht spätestens einem Monat nach dem Zustandekommen des Vertrages.
    2. Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn der Unternehmer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung in die vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke benützten Räume gebracht hat.
    3. Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu.
    a) Wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dies Vertrages angebahnt hat.
    b) Wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragen vorangegangen sind oder,
    c) Bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn die üblicherweise von Unternehmen außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt EUR 25 oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt EUR 50 nicht übersteigt.
    4. Der Rücktritt bedarf seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es genügt, wenn der Verbraucher ein Schriftstück, das seine Vertragserklärung oder die des Unternehmers erhält, dem Unternehmer oder dessen Beauftragten, der an den Verhandlungen mitgewirkt hat, mit einem Vermerk zurückstellt, der erkennen lässt, dass der Verbraucher das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Es genügt wenn die Erklärung innerhalb des in Passus 1 genannten Zeitraumes abgesendet wird.
    §4 KSchG
    1. Tritt der Verbraucher nach §3 vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug
    a) der Unternehmer alle emfangenen Leistungen samt gesetzlichen Zinsen vom Empfangstag an zurück zurückzuerstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen;
    b) der Verbraucher die empfangenen Leistungen zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benutzung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung zu zahlen; die Übernahme der Leistung in den Gewahrsam des Verbrauchers ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen.
    2. Ist die Rückstellung der vom Unternehmer bereits erbrachten Leistung unmöglich oder untunlich, so hat der Verbraucher dem Unternehmer deren Wert zu vergüten, soweit sei ihm zum klaren und überwiegenden Vorteil gereichen.
    3. Die Absätze 1 und 2 lassen Schadenersatzansprüche unberührt.

VII.) Ersatzansprüche des Käufers

Allfällige Ersatzansprüche des Käufers gegen den Verkäufer auf Grund dieses Vertrages oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden vom Verkäufer oder einer Person, für die er einzustehen hat, vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde. Es wird keine Haftung übernommen für kurzzeitige Beschädigung der Rasenoberfläche durch Schnitte in die Oberfläche und bei Beschädigung von Leitungen und Kabeln, die nicht in ordnungsgemäßer Tiefe verlegt wurden. Vorhandene Elektro- und Wasserleitungen müssen mindestens 25cm unter der Grasnarbe verlaufen.

Kundendaten:

Die Kundendaten werden zur Produktregistrierung in eine Datenbank übertragen und gespeichert. Hiermit akzeptiere ich, dass diese Informationen in einer Produkt/Enddatenbank gespeichert werden.

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